Berlin-Vegan: Informationen
 

Informationen auf einen Blick

Hier finden Sie eine Übersicht zu allen themenspezifischen Fragen rund ums Thema (Fund-)Tier sowie Kontaktadressen und Hilfsangebote.

Tierfund/verletzte Tiere

Es ist zwar niemand verpflichet, ein Fundtier (egal ob wild oder nicht) abzugeben, Tierärzte sind jedoch bei Wildtieren grundsätzlich verpflichtet, diese für den Finder kostenfrei zu behandeln.
Bei den Wildtiertelefonen (Tel. (030) 64193723) würden wir zur Vorsicht raten, da sich diese oft in Jägerhand befinden bzw. es Zusamenarbeit mit solchen gibt.

  • Fundtiere (nur Haus- und Heimtiere) können von 8-16 Uhr in der Tiersammelstelle im Tierheim Berlin (Falkenberg) abgegeben werden.
    Ab 16.00 Uhr muss dann die Polizei Berlins unter der (030) 4664 4664 kontaktiert werden
  • Der amtliche Tierfang ist unter der Telefonnummer 90 237-645/646 zu erreichen
  • deutschlandweit agiert auch der Bundesverband Deutsche Tierrettung e.V., welcher unter der 01805 - 51 21 oder über ihre Internetseite www.deutsche-tierrettung.com kontaktierbar ist
  • Bei Tieren in Not oder Tierfunden ist in erster Linie auch immer die Feuerwehr Ansprechpartner (Ruf 112)
  • Die Freiwillige Katzenrettung ist unter der (0173) 6002125 zu erreichen
  • Tierquälerei  können Sie hier melden: http://www.tvg-pulheim.de/ift/kontaktformular.htm

 

verletzte/gefundene Tauben:
Singvögel inklusive Rabenvögel zur Auswilderung können in Charlottenburg bei Frau Almut Malone versorgt werden (Tel. (030) 701 899 71, Mobil 0172 31 73 455) www.vogelklappe.de

Zudem gibt es Online Informationen unter:
http://www.stadttaubenhilfe.org
http://www.stadttauben-online.de und
http://www.brieftaube.de/verirrt.htm (hier kann man den Züchter gefundener Brieftauben ausmachen, aber bloß nicht zurückgeben, das wird entweder abgelehnt oder ist für die Tiere in den meisten Fällen tödlich.)

verletzte/gefundene Ratten:
Ob Ratten als Futtertiere, Labortiere oder Wanderratten: eine Notfallvermittlung und wie man ihnen helfen kann findet man hier: http://www.rattenhausen.de

Informationen zu Raben:
http://rabe.gofreeserve.com/
http://www.rabenvoegel.de

Außerdem gibt es noch:
http://www.tierrettung-berlin.de
http://www.kleine-tiere-online.de

Eine klare Abgrenzung von Fundtieren zu herrenlosen Tieren ist in der Praxis sehr schwierig und kaum nachweisbar. Es ist naturgemäß zunächst nicht erkennbar, ob der bisherige Eigentümer das Eigentum an dem Tier aufgegeben hat oder nicht. In der Praxis wird deshalb zunächst davon auszugehen sein, dass es sich um ein Fundtier handelt bis gegenteiliges nachgewiesen ist, welches von dem Finder oder von der zuständigen Behörde zu verwahren und zu versorgen ist.“ Diese gefundenen oder zugelaufenen Katzen müssen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 965 BGB ff.), unverzüglich dem zuständigen Fundbüro gemeldet werden. Es erfolgt eine Aufnahme im Fundregister. Für jede aufgefundene Katze muss eine Fundmeldung beim Fundbüro gemacht werden. Es besteht die Möglichkeit, dass das Tier von seinem Halter gesucht wird. Sollte keine Vermisstenanzeige beim Fundbüro vorliegen, muss das Fundbüro die Fundanzeige annehmen (§ 965 BGB) und die Katze artgerecht unterbringen. Diese Unterbringung kann in einem Tierheim erfolgen oder der Finder kann sich bereit erklären, die Katze einstweilig oder auf Dauer artgerecht unterzubringen und zu versorgen. Der Finder hat Anspruch auf Erstattung der Fütterungs- und Tierarztkosten durch die Gemeinde, für die Zeit von sechs Monaten. Zu den Tierarztkosten gehören neben Parasitenbehandlung und Impfung auch die Kosten der Kastration nach § 6, Abs. 1,Nr. 5 Tierschutzgesetz. Weiterhin ergeben sich durch die Kastration immer weniger Fundtiere, demzufolge verringern sich die Kosten für Fundtiere für die Gemeinden.
Auszug aus dem Tierschutzbericht der Bundesregierung 1997, Seite 47, Spalte 1, 4. Absatz


Kostenträger Fundtier: Die Gesetzeslage „Fundtier“ hat zur Folge, dass die Städte/Gemeinden die Kosten der Ernährung, Pflege, Unterbringung, die tierärztliche Versorgung sowie die Kosten der Kastration (§2, §3 Nr. 3, § 6 Nr. 5 TierSchG) dieser Katzen und Kater für die Aufbewahrungszeit von 6 Monaten (nach § 973 BGB) übernehmen müssen. Die Gesetze gelten für alle Haustiere, so also auch für zugelaufene oder zugeflogene Fundtiere. Trifft die Behörde eine Entscheidung, die gegen geltendes Recht verstößt, kann eine Fachaufsichtsbeschwerde zur Überprüfung der Entscheidung bei der nächst höheren Dienststelle eingereicht werden. In komplizierten Fällen kann auch der Regierungspräsident eingeschaltet werden. Dienstaufsichtsbeschwerden hingegen, richten sich nur gegen persönliches, insbesondere unfreundliches und ausfallendes Verhalten von Behörden-Mitarbeitern.

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Tierärzte

Der tierärztliche Notdienst ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 0800/66 88 437.
Weitere Informationen und Tierarztpraxen finden Sie unter http://www.tieraerztekammer-berlin.de.

Was kostet der Gang zum Tierarzt und welcher Preis ist gerechtfertigt? Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gibt Auskunft: http://www.vetvita.de/tierrecht/got/hinweis.shtml.

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Tierheim

In Berlin exisitert nurnoch ein großes Tierheim, nachdem das Tierheim Lankwitz ins Tierheim Falkenberg umgezogen ist.

Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V.
Tierheim Berlin
Hausvaterweg 39
13057 Berlin
Tel. (030) 768880
http://www.tierschutz-berlin.de

Tierheime in ganz Deutschland finden Sie auf http://www.tierheimlinks.de.

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Tiervermittlung/Tiertransport

Geben Sie bitte ihre Tiere nicht kostenlos ab! Was zwar von Ihnen großzügig sein mag, könnte jedoch ihren Tieren das Leben kosten. Das Internet bietet Versuchslaboren und unseriösen Tierhändlern eine ideale Plattform ihre "Ware" günstig zu erwerben. Kostenlos abgegebene Kleintiere werden oft auch als Futter verwendet. Schließen Sie bei Abgabe ihres Tieres einen Tierschutzvertrag ab, welcher Ihnen bestimmte Rechte gegenüber dem neuen Besitzer einräumt: http://www.tiervermittlung.de/tierschutzvertrag.pdf

Tiertransport im Kleinen:

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Vermisste Tiere/Haustierdiebstahl

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Tierbefreiung/Gnadenhöfe

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