Einführung der Verbandsklage für Tierschutzorganisationen in Berlin
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Berliner Bürgermeister
Herrn Klaus Wowereit
- Senatskanzlei -
10871 Berlin
Fax: 030/90 26 30 19
Wirtschaftssenator und Bürgermeister
Herrn Harald Wolf
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Fax: 030/90 13 84 55
Vorsitzenden der SPD-Fraktion
Herrn Michael Müller
Niederkirchnerstr. 5
10111 Berlin
Fax: 030/23 25 22 29
Vorsitzenden der PDS-Fraktion
Herrn Stefan Liebich
Niederkirchnerstr. 5
10111 Berlin
Fax: 030/23 25 25 05
Vorsitzenden der FDP-Fraktion
Herrn Dr. Martin Lindner
Niederkirchnerstr. 5
10111 Berlin
Fax: 030/23 25 23 29
Sehr geehrter Herr Wowereit,
Sehr geehrter Herr Wolf,
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Liebich,
Sehr geehrter Herr Lindner,
im September 2007 beschloss Bremen als erstes Bundesland die Einführung des Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Und dies tut Not, denn in der Praxis hat sich gezeigt, dass effektiver Tierschutz ohne die Verbandsklage nicht möglich ist. Während sich jeder Tiernutzer gegen staatliche Anordnungen zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes zur Wehr setzen kann, haben die Tiere, ohne einen gesetzlichen Vertreter, keine Möglichkeit, ihre Rechte einzuklagen.
Die Einführung der Verbandsklage für Tierschutzorganisationen stellt Chancengleichheit her und stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat, weil der Schutz des Schwächeren, hier des Tieres, nicht länger übergangen wird.
Die Verbandsklage hat sich im Naturschutzrecht, Behindertenrecht und Wettbewerbsrecht bewährt. Sie belastet den Staat nicht mit zusätzlichen Kosten, da die Prozesskosten eines Verfahrens von der unterlegenen Partei getragen werden müssen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, sich unbedingt für den vorliegenden Antrag auf Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen in Berlin einzusetzen! Das Verbandsklagerecht muss endlich in allen Bundesländern eingeführt werden, es wird höchste Zeit!
Mit tier- und demokratiefreundlichen Grüßen