Beurlaubung Busfahrerin wegen Tierrettung
Sehr geehrter Herr Geschäftsführer Jobst,
sehr geehrte Damen und Herren,
schämen Sie sich nicht, wenn folgendes über Ihre Firma in der Zeitung steht??
DIENSTAG, 14. APRIL 2009 - Busfahrerin wegen Kröte beurlaubt
Eine Busfahrerin (46) hat vorläufig ihren Job verloren, weil sie eine
Kröte vor dem Überfahren rettete. Das berichtet die „Mittelbayerische
Zeitung“. Die Regionalbus Ostbayern GmbH (RBO) habe sie vom Dienst
freigestellt, weil sie am 28. März trotz erheblicher Verspätung ihren
Arbeitsplatz verlassen habe. Ein Fahrgast erstattete Anzeige wegen
des Vorfalls in Donaustauf. Die Busfahrerin „blieb plötzlich auf der
Straße stehen, schaltete die Warnblinkanlage ein“, zitiert die
Zeitung daraus. Sie sei ausgestiegen und habe eine auf der Straße
sitzende Kröte an den Straßenrand getragen. RBO-Geschäftsführer
Maximilian Jobst: „Wenn ich Verspätung habe und dann auch noch eine
Kröte einsammele, dann muss ich mich fragen lassen, ob ich den
falschen Beruf habe.“
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-
ticker,rendertext=7987330.html
Bei Ihnen wurde also unfassbarerweise die Busfahrerin freigestellt, weil sie eine auf der Straße sitzende Kröte gerettet hat!! Dem möchte ich entgegensetzen: Wenn man als Geschäftsführer eine so verantwortungsbewusste und achtsame Frau freistellt, muss man sich fragen lassen, ob man eigentlich einen Plan von Personalmanagement oder auch nur den simpelsten Grundregeln ethischen Verhaltens hat. Bleibt nur zu hoffen, dass Herrn Jobsts Hund oder Kind niemals platt gefahren wird, weil einer seiner Mitarbeiter Angst hat, irgendeinen Zeitplan nicht einzuhalten.
Deshalb protestiere ich hiermit auf's Schärfste gegen die Entscheidung, eine so engagierte Mitarbeiterin freizustellen, und möchte Sie darum bitten, diese Mail an die entsprechende Stelle weiterzuleiten.
Mit tierfreundlichen Grüßen,