Unfassbare Inhaftierungen von TierrechtlerInnen
Sehr geehrte Frau Schönbaumsfeld,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Da ich mir die Entwicklung der Inhaftierungen der Tierschützer noch etwas ansehen wollte, antworte ich Ihnen erst heute. Zu Ihrem Schreiben folgendes: Ich stimme Ihnen in der Beurteilung der Qualität des österreichischen Tierschutzgesetzes im Vergleich zu anderen europäischen Tierschutzbestimmungen völlig zu.
Völlig abstrus ist dagegen die Vorgehensweise gegen die betroffenen Personen der Vereine, die sich dem Tierschutz verpflichtet haben und denen es in erster Linie zu verdanken ist, dass Österreich ein so fortschrittliches Tierschutzgesetz hat.
Glauben Sie tatsächlich, dass Menschen, die einen Bewusstseinswandel zu mehr (Ver-)Schonung der Tiere in der Bevölkerung herbeigeführt haben, und damit das eben genannte Gesetz bewirkt haben, Gewalttäter im Sinne einer kriminellen Organisation und damit den Mafiabanden, Schlepperbanden und dergleichen vergleichbar sind? Dann, liebe Frau Schönbaumsfeld, haben Sie bzw. der Herr Botschafter, in dessen Auftrag Sie agieren, nichts verstanden bzw. wollen Sie Ihr verklärtes Bild aufrechterhalten. Ich bin nicht so naiv, dass ich annehme, Sie würden völlig frei antworten können. Der Herr Botschafter und damit auch Sie als Mitglied seines Stabes, haben die Interessen derjenigen, die derzeit an der politischen Macht in Österreich sind, zu vertreten, und genau das tun Sie mit Ihrer das Problem beschönigenden Antwort.
Tatsache ist, dass nicht Tierschützer Gewalttäter sind, sondern diejenigen Teile der menschlichen Gesellschaft, die hemmungslos Tiere instrumentalisieren, damit ausbeuten und nicht selten brutal töten. Und das alles noch zu unnötigen Zwecken. Denn heute brauchen wir das "Nutz"-Tier weder zu unserer Ernährung, noch als Arbeitskraft, noch als Lieferant für Bekleidungszwecke. Fortschrittliche Mediziner und Biologen lehnen Tierversuche, die fürchterlichste Schande der Menschheit, als barbarische Gepflogenheit und unnötige bzw. die Forschung fehlleitende Einrichtung ab. Und von den Jägern, diesen in ihrer seelischen Entwicklung gestörten Personen, die sich als Naturschützer betrachten, wollen wir erst gar nicht anfangen. Da reicht ein gutes Antijagdbuch, um deren ökologische Zerstörungswirkung zu erkennen.
Tierschützer sind nicht Gewalttäter, sondern Widerstandskämpfer gegen die allgegenwärtige Gewalt gegen Tiere. Das begreift allerdings nur, wer sich aus der gesellschaftlichen Indoktrination lösen kann und den Blick von außen auf die herrschenden Verhältnisse wagt, statt sich (angstvoll?) hinter seinem Kuschelsofa zu verkriechen. Schon aus gut verstandenem Eigennutz wäre ein radikales Umdenken in der Behandlung der anderen Tiere dringend nötig (Stichwort: Abholzung der Regenwälder, Gewässer- und Bodenverunreinigung, Wasserverschwendung, Klimakatastrophe, eigene Gesundheit, etc p.p.). Es ist längst bewiesen, dass tierliche Nahrung auch gesundheitsschädlich ist. Ob den Bürgern Fleisch, Milch und Eier auch noch schmecken, wenn die Folgen ihrer Gewohnheiten noch deutlicher auf sie zukommen? Wahrscheinlich wird erst dann umgesteuert, wenn das ganze tierausbeutende System wegen seiner Folgewirkungen auf den Planeten nicht mehr bezahlbar ist. So intelligent sind Menschen!!!
Aus der Tageszeitung erfährt der Durchschnittsbürger, der Bürger seiner kleinen heilen Welt, derlei nicht oder doch zumindest nur so marginal, dass ihm das Vergessen und das Beibehalten seiner Gewohnheiten leicht gemacht wird. Dafür sorgen schon die entsprechenden Lobbyisten des gängigen lukrativen Systems, die Gesellschaft und Politik an den Schalthebeln zur Macht durchsetzt haben. Diesen Personen ist nur der Begriff der Ökonomie wichtig, das Tier hat Ware zu sein, nicht Individuum, seine Leidensfähigkeit wie seine kognitiven Fähigkeiten werden heruntergespielt, lächerlich gemacht, letztendlich negiert.
Lesen Sie das Buch "Die Kontinuität von Bewusstsein" des inhaftierten DDr. Martin Balluch. Dann werden Sie verstehen, warum die falschen Menschen kriminalisiert werden und hinter Gittern sitzen, und warum die Anwendung gerade des § 278a StGB auf diese Menschen in ihrer Lächerlichkeit nicht zu überbieten ist.
Im historischen Rückblick ist sehr gut zu erkennen, wie gesellschaftliche Regelwerke im nachhinein(!) als Gewaltsysteme erkannt und verurteilt werden. Oder glauben Sie, dass zur Zeit der Inquisition oder Hexenverbrennung ein solches allgemeines gesellschaftliches Unrechtsbewusstsein da war. Ein Bewusstsein, das nicht vorgreifen kann (will), sondern rückwärts oder auf den allgemeinen Stand der Zeit (Erhalt der Privilegien) gerichtet ist, ist immer ein mangelhaftes Bewusstsein. So mangelhaft eben, wie sich das heute auch in der Betrachtung und Behandlung der anderen Tiere ausdrückt.
Insoweit ist auch die Betrachtung der Rechtsstaatlichkeit zu relativieren, auch, weil Staatsanwälte auf Weisung handeln. Wer weist an, wer hat ein Interesse an Verfolgung, wer möchte also seine lukrativen Privilegien um jeden Preis erhalten?! Das Gesetz bietet im übrigen genügend Einzelstraftatbestände zur Verfolgung und Ahndung von Bürgern, ohne dass die Keule des § 278a auf Mitglieder der Zivilbevölkerung angewandt werden muss. Dass sie aber angewandt wurde, zeigt sehr deutlich, wer dabei die Fäden zieht.
Sollten die Inhaftierten durch die Inhaftierung zu weiterem Schaden kommen, insbesondere DDr. Martin Balluch, der aus Protest gegen die Art des Vorgehens inzwischen zwangsernährt werden muss, wird jeder Einzelne, der gegen die gesamten Repressionsmaßnahmen nicht aufgestanden ist, sondern sich bequemerweise hinter dem Gesetz verkrochen hat, sich dafür verantwortlich fühlen müssen. Nicht anders als diejenigen, die den Inquisitionsprozessen und den Hexenverbrennungen johlend und klatschend beigewohnt haben oder sie schlicht hingenommen haben.
Da trotz langfristiger intensiver Überwachung keine handfesten Beweise für konkrete strafrechtlich relevante Handlungen der inzwischen seit mehr als einem Monat inhaftierten Personen vorgelegt werden, stellt sich diese Aktion als Versuch dar, Tierschützer einzuschüchtern und auszuschalten. Da die Tierschützer in Österreich mit legalen Methoden erfolgreicher wurden, als es wirtschaftlich interessierten Kreisen gefiel, soll der Staat sie nun mit illegalen Methoden zurechtstutzen.
Ich habe getan, was ich mit meiner kleinen Stimme tun konnte. Nun sind Sie am Zug, und müssen entscheiden, ob Sie sich lieber auf die bequeme Tour durchs Leben mogeln möchten oder Rückgrat zeigen wollen.
Ich bitte darum, dem Herrn Botschafter dieses Schreiben vorzulegen, und ich fordere den Herrn Botschafter ausdrücklich auf, bei der österreichischen Regierung gegen die Repressionen zu protestieren und die Freilassung der Gefangenen zu fordern!
Mit freundlichen Grüßen
-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Wed, 28 May 2008 12:35:20 +0200
> Von: Amelie.SCHOENBAUMSFELD(at)bmeia.gv.at
> Betreff: Ihre Eingabe vom 27. Mai
> Österreichische Botschaft Berlin
> GZ.Berlin-OB/Presse/0091/2008
>
> Sehr geehrte Frau xxx!
>
> Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 27. Mai möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
>
> Österreich ist dem Tierschutz verpflichtet und sieht sich mit Bezug auf
> das Bundestierschutzgesetz 2004 in einer internationalen Vorreiterrolle. Die
> Hausdurchsuchungen und Verhaftungen vom 21. Mai 2008 haben sich nicht
> gegen Tierschützer oder den Tierschutz als solche, sondern gegen eine kleine
> Gruppe, die unter dem Deckmantel des Tierschutzes kriminelle Handlungen
> begangen hat bzw. begehen wollte, gerichtet.
>
> Die Verhaftungen sind laut der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt das
> Ergebnis umfangreicher, teils mehrjähriger Ermittlungen durch die
> Sicherheitsbehörden, um zahlreiche Brandstiftungen, Gasanschläge und andere schwere Sabotageakte auf Lebensmittelkonzerne, Bekleidungshandelsketten, pharmazeutische Unternehmen, Produzenten landwirtschaftlicher Produkte und jagdliche Einrichtungen aufzuklären.
>
> Bedauerlicherweise wird das Themenfeld Tierschutz seit geraumer Zeit nicht
> nur von traditionellen und anerkannten Tierschützerinnen und
> Tierschützern und deren Organisationen besetzt, sondern auch von Tierrechtsgruppen, die bei ihren Aktionen Rechtsbrüche, bis hin zu strafrechtlichen Handlungen, einplanen und umsetzen.
>
> Selbstverständlich wird die Rechtsstaatlichkeit in Österreich gewahrt.
> Die Verhaftungen und Hausdurchsuchungen erfolgten auf Anordnung der
> Staatsanwaltschaft. Ob die Verhafteten schuldig oder unschuldig sind, werden die Gerichte feststellen.
>
> Ich möchte hinzufügen, dass es in Österreich keinerlei Einschränkung
> der Meinungs- oder Versammlungsfreiheit gibt. Gerade auch aus diesem Grund sind Tierschützer eingeladen, ihre Anliegen gewaltlos, wie in einer
> Demokratie üblich, in die Debatte einzubringen.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
>
> Amélie Schönbaumsfeld
>
> Österreichische Botschaft Berlin
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