Berlin-Vegan: Viel härtere Strafe für Bonner Katzenmörder !

Viel härtere Strafe für Bonner Katzenmörder !

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Amtsgerichts Bonn
Wilhelmstraße 21
53111 Bonn

Staatsanwaltschaft Bonn
Herbert-Rabius-Straße 3
53225 Bonn

Justizministerin Sabine Breuer
Oberlandesgericht Düsseldorf

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf


221 Js 441/06 U (73 DS 496/06), Strafsache gegen Helmut Wilke, Bonn


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bestürzung habe auch ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass der mutmaßliche Mörder der Katze La Luna der Familie Steinhauer lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen á 10 Euro für die brutale und rohe Tat erhalten hat.

Folgende Fragen ergeben sich aus dem Sachverhalt:

Warum wurde das Strafmaß von 180 Tagessätzen á 30 Euro = 5.400 Euro auf 180 Tagessätze á 10 Euro = 1.800 Euro herabgesetzt. Es muss doch dem Gericht bekannt gewesen sein, dass Herr Wilke Sozialhilfeempfänger ist?!

Welche Qualen muss ein Tier noch erdulden, damit der Täter die in §17 Tierschutzgesetz genannte Freiheitsstrafe bekommt? Ist Ihrem Empfinden nach dieser Fall an Brutalität, Rohheit und Uneinsicht noch zu überbieten?

Warum wird bei Vergehen an Tieren nicht härter durchgegriffen? Der Schutz des Tieres nach § 20a im Grundgesetz verankert. Was zählt das? Was zählen über 8.000 Unterschriften von tierlieben Menschen und überhaupt der Öffentlichkeit, die eine gerechte Strafe fordern, vor Gericht?

Warum wurden die Zeugen nicht angehört, die die Rohheit der Tat bestätigen konnten und noch können? Welches Recht auf Schutz hat die Opferfamilie mit den minderjährigen Kindern?

Warum wurde keine Therapie für den Täter zur Auflage gemacht? Warum kann die Anwältin Freispruch beantragen, obwohl bis dato weder Reue noch Einsicht gezeigt wird? Warum reagieren weder Gericht noch Staatsanwaltschaft noch Anwältin des mutmaßlichen Mörders auf die Zeugenaussagen?

Womit decken sich die Aussagen der Polizisten, die am Tatort waren, mit den Aussagen der Anwältin von Herrn Wilke? Worauf schließen Sie die heimliche Entsorgung eines "von Schmerzen erlösten" Haustieres mit benutzter Herrenunterwäsche?

Wie ernst sind Aussagen zu nehmen, wie: "Wenn ich Eure Kinder erwische, ficke ich sie tot." oder "Ich bin Metzger, ich höre, wenn ein Tier nach Tod schreit." oder "Katzenblut ist geil." oder "Ihr könnt mich alle mal am Arsch lecken." oder "Euch Bastarde mache ich alle platt." oder "Judenschweine" etc.?

Welchen pädagogischen Wert sehen Sie darin, die Hauptverhandlung ausfallen zu lassen und den Beschluss auf 1/3 runterhandeln zu lassen? Steht zu befürchten, dass die Anwältin mit der Forderung durchkommt, dass der mutmaßliche Katzenmörder gar keine Strafe zahlen muss und dafür zu Sozialstunden im Tierheim verurteilt wird, damit dann im Tierheim noch mehr Tiere unter diesem brutalen Metzger zu leiden haben?

Könnte der Verbleib des Hundes von Herrn Wilke abschließend geklärt werden? Welchen Schutz erfahren Mensch und Tier vor diesem Mann? Hat Sie die Studie von Peta erreicht, die besagt, dass Menschen, die Tiere quälen, es selten dabei belassen. http://www.katzenhilfe-westerwald.de/cms_akt/index.php?did=PETA.pdf ?
  
Die entsetzlichen Schreie des Tiere im Todeskampf waren bis zur Kölnstraße zu hören. Welche Möglichkeit haben die diversen unabhängigen Zeugen von den minutenlangen Todesschreien von La Luna zu berichten? Welcher Knochen blieb an La Luna noch heil? Wer kann erneute Ausbrüche von Herrn Wilke verantworten? Wodurch bekundet der mutmaßliche Mörder Reue und Einsicht?
 
Fragen über Fragen. Ich erbitte die Aufrollung des Verfahrens, eine ordentliche Verhandlung, sowie Antworten und Schutz für Mensch und Tier vor diesem brutalen, antisemitischen und assozialen Menschen, für den sich die Menschheit wirklich schämen muss.

Mit tierfreundlichen Grüßen