Kabeljau nur ein kleiner Fisch für die EU?
EO(at)ombudsman.europa.eu, Euro-Ombudsman(at)europarl.eu.int
Verehrter Herr EU-Bürgerbeauftragter,
Verehrte Frau EU-Bürgerbeauftragte,
nur wenige Minuten ist es her, daß ich folgenden Artikel las:
http://www.taz.de/pt/2006/12/22/a0048.1/text
Ich frage mich, wie es sein kann, daß EU-Ministern überhaupt eine Entscheidung darüber gelassen wird, was mit unserer Umwelt, sprich unseren Lebensgrundlagen geschieht. Es ist für mich ganz selbstverständlich, daß als erstes Lebensgrundlagen gesichert werden müssen, danach kommt alles andere. Denn: die ganze Macht und das viele Geld, das hier gemacht wird, kann die Lebensgrundlagen nicht einfach wieder herstellen.
Denken Sie nicht, hier ginge es nur um den Kabeljau! Mir persönlich könnte es egal sein, wieviele es gibt, ich esse keine Tierleichen, aber wenn man sich einmal die Mühe macht, die Komplexität der Ökosysteme zu begreifen, versteht man auch, warum das Verschwinden jeder einzelnen Komponente einen enormen Verlust, wenn nicht sogar eine Gefahr für das Weiterbestehen desselben darstellt.
Besonders diese Tagen mit den so netten Temperaturen machen mir Angst! Es ist mir richtig unheimlich. Niemand weiß, wie es mit de KLima weitergeht, niemand kümmert sich. Die EU ist ein derart aufgeblasenes bürgerfernes Monster, daß ich schon froh bin, überhaupt einen Ansprechpartner gefunden zu haben.
Auch, wenn ich natürlich nicht besonders viel Vertrauen in diese Institution habe, will ich dennoch versuchen, wachzurütteln, denn entzogene Lebensgrundlagen betreffen jeden, Arme wie Reiche, Mächtige und Machtlose. Wir sitzen, was dies betrifft, im selben Boot.
Leiten Sie meine Gedanken an die entsprechenden Entscheidungsträger weiter und appellieren Sie an ihren Verstand! WIR ALLE haben unter den Folgen falscher Entscheidungen zu leiden!
In vager Hoffnung
Betreff: RE: Kabeljau nur ein kleiner Fisch für die EU? - 0066/2007/RF
Straßburg, den 09/01/2007
EMPFANGSBESTÄTIGUNG
Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr,
Ihre Beschwerde vom 07/01/2007, die das Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten am 08/01/2007 erhalten hat, wurde unter folgender Beschwerdenummer registriert: 0066/2007/RF.
Sie wird von Herrn Ramin FARINPOUR (Telefon +33 (0)3.88.17.23.13) bearbeitet.
Der Bürgerbeauftragte kann hinsichtlich einer Beschwerde nur dann Untersuchungen durchführen, wenn die Beschwerde die in dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft und im Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten enthaltenen Kriterien erfüllt. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit Ihrer Beschwerde wird sobald wie möglich getroffen und Ihnen übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten und die dazugehörigen Anlagen als öffentlich gelten, sofern der Beschwerdeführer keine vertrauliche Bearbeitung beantragt. Vertrauliche Beschwerden werden den betroffenen Gemeinschaftsorganen oder -institutionen jedoch zugänglich gemacht, um die Überprüfung der Beschwerde einzuleiten. Das beigelegte Merkblatt beinhaltet weitere Informationen, unter anderem Verweise auf die geltenden Bestimmungen zum Schutz persönlicher Daten.
Gemäß Artikel 2 Absatz 6 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten hat das Einsenden von Beschwerden an den Bürgerbeauftragten keine Auswirkung auf Rechtsmittelfristen in verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Verfahren.
Für den zukünftigen Briefwechsel bitten wir um Zusendung einer Postadresse.
Mit freundlichen Grüßen
João SANT'ANNA
Leiter der Abteilung Verwaltung und Finanzen