Für eine Gesetzesnovellierung für Krustentiere
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Herr Bundesminister Horst Seehofer
Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Wilhelmstr. 54
10117 Berlin
Telefax: 030/2006-4262 oder 01888-529-4262
Sehr geehrter Herr Bundesminister Seehofer,
aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates wird die seit 1936 unveränderte Verordnung zur Tötung von Krustentieren gegenwärtig endlich überarbeitet. Aus diesem Grund bitte ich Sie dringend um einen neuen Gesetzesentwurf, in dem die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Schmerzempfinden von Hummern und anderen Krebstieren berücksichtigt werden und folglich um ein striktes Verbot des Kochens lebender Tiere.
Ich bedauere sehr, dass die seit 70 Jahren bestehende Verordnung bisher nicht verändert wurde und im 3. Jahrtausend, in Deutschland, in dem der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist, noch immer Tiere lebend gekocht werden dürfen. Auch England, Schottland und Norwegen planen eine neue Verordnung.
Insofern hoffe ich, dass kurzfristig eine Gesetzesnovellierung erfolgen
wird, die einem umfassenden Tierschutz ausreichend Rechnung trägt!
Mit tierfreundlichen Grüßen,