Endlich überall in Europa Wildtierverbot in Zirkussen
Charlie.Mc-Creevy(at)cec.eu.int, guenter.verheugen(at)cec.eu.int
Sehr geehrter Herr EU-Kommissar McCreevy,
sehr geehrter Herr Verheugen,
in Ihrem Brief bereits vom 12. Oktober 2005 an das Außenministerium Österreichs, Referenz 2005/4510 K(2005)4020, monieren Sie, Mr. McCreevy, dass das Wildtierverbot im Zirkus nach dem österreichischen Tierschutzgesetz die Dienstleistungsfreiheit von Zirkussen unzulässig einschränke. Sie argumentieren dabei, dass zwar Tierschutz im Allgemeininteresse wäre, aber dass ein komplettes Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus nicht notwendig sei, um diesem Interesse zu genügen.
Im Jahr 1996 veröffentlichte die Wiener Umweltanwaltschaft eine wissenschaftliche Expertise zur Haltung von Wildtieren im Zirkus. Die Schlussfolgerung dieser wissenschaftlichen Arbeit ist eindeutig:
"Das generelle Ziel ist, künftig nur noch Tierarten in Zirkusunternehmen zuzulassen, soferne sie art-, rasse- und verhaltensgerecht gehalten werden können. Es sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Voraussetzungen bei Wildtieren allerdings grundsätzlich nicht gegeben sind."
Auch die Eurogroup for Animal Welfare, die Vereinigung aller Tierschutzverbände der EU, schließt sich dieser Meinung in einer Aussendung vom 2. August 2005 an:
"Nach Meinung der Eurogroup kann die Haltung von Wildtieren im Zirkus weder aus ethischen noch aus Tier- oder Artenschutzgründen gerechtfertigt werden und sollte daher auslaufen; Endziel sollte ein Verbot der
Wildtierhaltung im Zirkus sein."
Das Verbot von Wildtieren im Zirkus nach §27 des Tierschutzgesetzes in Österreich muss also als fortschrittlich gewertet werden im Bezug auf eine Weiterentwicklung des Tierschutzgedankens. In naher Zukunft werden andere EU-Staaten nachziehen und ähnliche Verbote erlassen.
Dass §25 (Haltung von Wildtieren) und speziell §28 (Nutzung von Wildtieren bei Veranstaltungen) des österreichischen Tierschutzgesetzes die Haltung von Wildtieren in Österreich weder generell untersagen, noch für alle Veranstaltungen ausschließen, ist kein Widerspruch. Das Problem besteht ja darin, dass Zirkusse ihre Tiere aufgrund der steten Ortswechsel in nicht artgerechter Form halten können, während andere HalterInnen im Prinzip artgerechte Gehege haben könnten. Zusätzlich sind Wildtiere in einzelnen
Veranstaltungen (z.B. beim Drehen von Filmen mit Wildtieren) vielleicht ausnahmsweise kurzfristig unter Stress, ansonsten würde eine Bewilligung unterbleiben, während sie in Zirkusbetrieben ununterbrochen dem
Veranstaltungsstress und durch den durch den Platzmangel bedingten schlechten Haltungsbedingungen ausgesetzt sind.
Die Haltung und Mitwirkung von für den Menschen gefährlichen Großtieren in Zirkussen setzt voraus, dass die Tiere auf direkten menschlichen Kontakt, sogenannte direct contact Haltung, dressiert werden. Dazu muss den Tieren aber mit Gewalt der Wille gebrochen werden, sie müssen die TierpflegerInnen als übermächtig und unantastbar akzeptieren. Im Gegensatz dazu ist in Zoos oder anderen Tierhaltungen, in denen kein direkter Mensch-Tier Kontakt nötig ist, eine protected contact oder offhand management Haltung möglich. Bei dieser Haltungsform muss der Wille des Tieres nicht gebrochen werden, weil
die TierpflegerInnen vor den Tieren immer durch Gitterstäbe oder sonstige Mittel geschützt sind.
Ein zusätzlicher Aspekt ist auch die Gefährdung von Menschen durch Wildtiere im Zirkus. Wenn große, starke und potentiell gefährliche Wildtiere in Zirkussen in direktem Kontakt zu Menschen gehalten werden, dann kommt es regelmäßig zu schweren Unfällen (siehe auch [www.circuses.com]).
Zwischen 1998 und 2002 gab es allein in Österreich 4 Verletzungen von Menschen durch Zirkustiere, einmal trampelte ein Kamel auf einen kleinen Buben, zweimal biss ein Affe Kinder und im Juli 1998 hob ein Elefant des Zirkus Belly-Wien einen Tierschaubesucher über die Absperrung und zerdrückte ihm den Brustkorb. Der Mann war lebensgefährlich verletzt und musste auf der Intensivstation in künstlichen Tiefschlaf versetzt werden.
Dazu kommt, dass bei der Zulassung von Wildtieren im Zirkus Kontrollen insbesondere von Auflagen kaum möglich sind, da vor allem bei kurzen, unregelmäßigen Gastspielen oftmals keinerlei Reaktionszeiten für
Prüfungen zur Einhaltung der Haltungsvorschriften (und damit zur Hintanhaltung von Missständen) bestehen. Als Beispiel dafür kann der Fall des deutschen Zirkus Barelli bei seinem Gastspiel in Wien im April 2003 dienen. Zu dieser Zeit gab es im Wiener Tierschutzgesetz bereits relativ strenge Auflagen für
die Haltung der 5 Tiger des Zirkus, als Übergangsregelungen bis zum endgültigen Haltungsverbot. Aufgrund dieser Vorschriften musste sich der Zirkus Gehegegitter ausborgen, um ein entsprechend großes Außengehege zu installieren, allerdings war dieses Gehege bis zuletzt völlig strukturlos. Darüberhinaus konnte der Verein Gegen Tierfabriken durch ununterbrochene Beobachtung nachweisen, dass - kaum war der Amtstierarzt wieder gegangen - alle 5 Tiger den gesamten 24. April hindurch ohne Unterbrechung im
Transportwagen gehalten wurden. Das Außengehege blieb leer.
Die einzige Möglichkeit dem Allgemeininteresse am Wohlergehen und am Schutz des Lebens der Tiere zu genügen, ist also, die Haltung von Wildtieren in Zirkussen grundsätzlich und ausnahmslos zu verbieten. Diese Maßnahme ist daher verhältnismäßig und stellt eine gerechtfertigte Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar. Ich bitte Sie daher, das österreichische Verbotsgesetz zur Haltung von Wildtieren in Zirkussen als Vorbild zu sehen und nicht durch etwaige Klagen an den EuGH zu gefährden. Ich stimme dem Abgeordneten zum Europaparlament Herrn Jörg Leichtfried voll inhaltlich zu, der am 15. November 2005 in einer Aussendung fordert:
Tierschutz soll und muss ein absoluter europäischer Wert werden!
Mit tierfreundlichen Grüßen,