Berlin-Vegan: Verbot des betäubungslosen Schlachtens (Schächten)

Verbot des betäubungslosen Schlachtens (Schächten)

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Herr Bundesminister Horst Seehofer
Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Wilhelmstr. 54
10117 Berlin
Telefax: 030/2006-4262 oder 01888-529-4262

Sehr geehrter Herr Minister Seehofer,
sehr geehrte Damen und Herren im Bundestag,

das Schächten muss endlich komplett verboten und Verstöße streng verfolgt werden, denn das Schächten, ob schwarz oder legal, fügt den betroffenen Tieren noch viel mehr Leid zu, als sie ohnehin schon durch die Ausbeutung durch den Menschen vorher erleiden müssen. Religionsfreiheit ist zwar recht wichtig (auch wenn die meisten Religionen vollkommen überflüssig sind, da sowohl Christen- wie Judentum als auch der Islam auf den gleichen friedlichen und vegetarischen (!) Wurzeln basiert und im Laufe der Jahrhunderte grundlegend verfälscht wurden), aber darf auf keinen Fall mit Qualen und Einschränkungen anderer verbunden sein.

Tierschutz und Religionsfreiheit haben seit mehreren Jahren beide Verfassungsrang, sind also gleichberechtigt und so muss erst recht die Achtung vor den fühlenden Lebewesen mehr Wertigkeit besitzen als die Fortführung von Traditionen, zumal z.B. eine Elektrokurzzeitbetäubung diese Traditionen laut diverser hochrangiger Islamisten und Juden nicht beeinträchtigen würde. Keine Ausnahmegenehmigungen dürfen mehr erteilt werden und die mehr als zahlreichen illegalen Schwarzschächtungen in Hinterhöfen, vor allem zum muslimischen Opferfest im Januar eines jeden Jahres, müssen endlich konsequent geahndet und hart bestraft werden!

Eine Steilvorlage für die Änderung des Schächt-Paragraphen kam längst durch ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel vom 24.11.2004. Es stellte fest: Das Schächt-Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts vom Jan. 2002, welches das betäubungslose Schächten erlaubt und große Empörung ausgelöst hatte, ist wegen der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz nicht mehr bindend. Die CDU in NRW hatte schon im Jan. 2003 ihre Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Schächt-Paragraphen im Tierschutzgesetz zu starten. Umso mehr sollte nun endlich, endlich diese oder eine ähnliche Gesetzesinitiative von der CDU/CSU ausgehend parteiübergreifende Zustimmung finden.

Mit tierfreundlichen Grüßen