Tierversuche für die Analyse von Algengiften in Muscheln
EU-Verbraucherschutzkommissar
Markos Kyprianou
Europäische Kommission
Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz
Rue de la Loi 200
B-1049 BrüsselBelgien
cab-kyprianou@cec.eu.int, Euro-Ombudsman@europarl.eu.int, stavros.dimas@ec.europa.eu, Margot.Wallstrom@cec.eu.int, hkrahmer@europarl.eu.int, Guenter.Verheugen@cec.eu.int, Markos.Kyprianou@cec.eu.int, drothbehrendt@europarl.eu.int
Sehr geehrter Herr Kommissar Kyprianou,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin entsetzt zu erfahren, dass die EU die Bundesregierung zwingen will, einen längst abgeschafften Tierversuch wieder einzuführen. Der Mäuseversuch zum Nachweis von Muschelgiften ist nicht nur extrem grausam, er kann auch die Verbrauchersicherheit nicht gewährleisten. Mit den in Deutschland seit gut 20 Jahren eingesetzten HPLC und LC-MC-Verfahren können die Gifte wesentlich zuverlässiger, schneller und genauer bestimmt werden.
Eine Validierung dieser Methoden ist nicht nötig, da sie bereits seit Jahren in Deutschland und Neuseeland erfolgreich verwendet werden. Es darf nicht sein, dass in der EU die Uhren rückwärts gehen. Die EU-Richtlinie 86/609 schreibt außerdem vor, dass Tierversuche nicht durchgeführt werden dürfen, wenn das Ergebnis durch eine andere, wissenschaftlich zufriedenstellende, vertretbare und praktikable Methode erzielt werden kann. Dies ist hier mehr als eindeutig der Fall.
Ich fordere Sie auf, die EU-Rechtsvorschriften dahingehend zu ändern, dass der "Maus-Bioassay" umgehend gestrichen wird. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass Referenzmaterial für die Durchführung der tierversuchsfreien Methode zur Verfügung gestellt wird.
Mit tierfreundlichen Grüßen