Berlin-Vegan: Die Lügen der AMA in Österreich stoppen!

Die Lügen der AMA in Österreich stoppen!

akmailbox(at)akwien.at, konsument(at)konsument.at

Verehrte Damen und Herren!

Untenstehende Information erreicht mich aus Österreich. Ich bitte Sie eindringlich, von Ihrem Verbandsklagerecht Gebrauch zu machen und der AMA das Lügen gerichtlich verbieten zu lassen.

Österreich hat in vielen Angelegenheiten, die den Tierschutz betreffen eine Vorreiterrolle gegenüber Deutschland und wir erwarten, daß die AMA beispielgebend zurechtgewiesen wird- richtungsweisend auch für die deutsche CMA.

Es geht in diesem Zusammenhang nicht nur um den Tierschutz, sondern genauso um die Gesundheit aller Menschen sowie den Umwelt- insbesondere den Klimaschutz.

Hoffnungsvoll

---------------------------------------------------------------------

Die AMA-Marketing GmbH ist alle paar Monate wieder für unseriöse, unmoralische und irreführende Werbung gut. Zur Freude der Tierausbeutungsindustrie, und zum Schrecken von Tieren, TierfreundInnen, ErnährungsexpertInnen und KosumentenschützerInnen wirbt die AMA-Marketing GmbH (Tochter der AMA, die für die Bewerbung von Produkten zuständig ist) ganz unverblümt für Fleischkonsum. Dabei wird impliziert Fleisch sei gesund, wichtig oder sogar unabkömmlich.

Wie schon bei der letzten Werbeserie hat die Vegane Gesellschaft auch diesmal wieder recherchiert. Die Falschaussagen der AMA waren nicht sehr schwer zu widerlegen.

Werbekampagne der AMA:
http://www.ama-marketing.at/index.php?id=658

Hintergrundinfos dazu von vegan.at:
http://www.vegan.at/newsundinfo/newsscript/NUs.php?pageNum_RSnews=0&id=55&View=Alle%20Newsbeitr%E4ge 

Wie berichtet, ist die neue staatlich geförderte Pro-Fleisch Kampagne in die nächste Runde gegangen. Aufgrund der Gesetzeslage ist es einzelnen KonsumentInnen oder Firmen nicht möglich hier juristische Schritte zu setzen, obwohl die AMA ganz klar Falschinformationen in die Welt setzt. Einzig der VKI (Verein für KonsumentInneninformation) und die AK (ArbeiterInnenkammer) hätten die Möglichkeit vom Verbandsklagerecht Gebrauch zu machen, bzw. andere Schritte gegen die AMA-Marketing GmbH zu setzen. Diese Vereine allerdings haben viel zu tun; müssen auch Prioritäten setzen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sie aktiv werden steigt mit der Anzahl kritischer KonsumentInnen die sich beschweren.

Hintergrundinfos 1:
http://www.vegan.at/newsundinfo/newsscript/NUs.php?pageNum_RSnews=0&id=55&View=Alle%20Newsbeitr%E4ge

Hintergrundinfos 2:
http://www.vegan.at/newsundinfo/newsscript/NUs.php?pageNum_RSnews=0&id=34&View=News


-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 24 Aug 2007 10:58:51 +0200
Von: "untersuchung@vki.or.at" <untersuchung@vki.at>

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir haben bereits bei der ersten Werbekampagne im Vorjahr unsere Bedenken
bezüglich der Werbelinie der AMA geäußert.
Im Zuge unserer Bemühungen wurde die Werbelinie "Fleisch macht schlau" nicht mehr weiter verfolgt.
Wir haben zusätzlich die AMA darauf angesprochen, das aus Sicht der
Ernährungswissenschaft und der Gesundheitsprävention eine Werbung für mehr Fleischkonsum, sei es auch fettarmes Fleisch, nicht  zu empfehlen ist.

Lauf Ernährungsbericht essen die erwachsenen Österreicher rund 130 g
Fleischprodukte/Tag (das entspricht knapp unter 100 g pro Woche)! Von
Ernährungsgesellschaften empfohlen werden aber nur rund 400 g Fleischprodukte pro Woche.
Bei Studien, beruft sich die AMA einerseits auf ähnliche Kampagne in anderen
Ländern, andererseits auf die Sensibilisierung auf mehr Qualitätsbewusstsein
- mageres Fleisch in Olivenöl angebraten. Dies entspricht aber auch unserer
Meinung nach in keinem Fall den tatsächlichen Zubebreitungsarten von Fleisch
(Wiener Schnitzel, Panier etc.) der Österreicher.

Wir werden Ihre Anfrage zum Anlass nehmen noch einmal bei der AMA unsere
Position zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen
Bereich Untersuchung
Verein für Konsumenteninformation
ZVR: 389759993
A-1060 Wien, Linke Wienzeile 18
Tel: (+43 1) 58877-269/Fax: (+43 1) 58877-73
untersuchung@vki.at
http://www.konsument.at

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 24 Aug 2007 14:38:13 +0200
Von: "LEHNER Petra" <Petra.LEHNER@akwien.at>
CC: "CORRIAS Doris" <Doris.CORRIAS@akwien.at>, "GUTH Sandra" <Sandra.GUTH@akwien.at>, ksausgang@akwien.at, "ZAGLITSCH Martina" <Martina.ZAGLITSCH@akwien.at>, "ZAUFAL Sophie" <Sophie.ZAUFAL@akwien.at>

Sehr geehrte Frau xx,

Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Interessant, dass die aktuelle Werbekampagne der AMA auch über die österreichischen Landesgrenzen hinaus, Ärger und Unverständnis hervorruft. Sie sind nicht die erste, der diese Kampange sauer aufstösst. In unsere E-Mail-Inbox gingen in den letzten zwei Wochen etliche Beschwerden und ähnliche Appelle, die AK möge dieser Werbung entgegentreten, ein.

Ich bin Ernährungswissenschafterin im AK-Konsumentenschutz und habe nun die Aufgabe (und auch die Verantwortung, die ich gerne annehme), die einzelnen aktuellen Werbesujets in Detail zu analysieren. Ich erhoffe mir (selbst) davon, dass ich einen "Sager" finde, der eindeutig falsch ist und somit mit Hilfe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb abgestellt werden kann. Die AK ist hier klagsbefugt. Ebenso wie der VKI oder Mitbewerber das sind.

Ich bin gerade dabei, mir die aktuellen Plakate, Inserate und Spots zu organisieren. Diese werde ich dann einzeln analysieren müssen bzw die Angaben, die gemacht werden, ernährungswissenschaftlich abklopfen.

Ich muss eine konkrete eindeutig "falsche Aussage" suchen, die mit Hilfe des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb abgestellt werden kann. Eine Werbung gerichtlich als irreführend bestätigt zu bekommen und damit eine Einstellung der Werbung inkl öffentlichem Wiederruf der Behauptung zu erreichen, ist nämlich nicht einfach. Denn einerseits gilt hier, dass erkennbare Dichtung in der Werbung nicht rechtswidrig ist und eine reisserische Aussage wie zB "Traumfigur" unter Dichtung fallen könnte (wie "Red Bull verleit Flügel"). Andererseits ist ein Hinweis, mageres Fleisch enthalte nur 2% Fett im Grunde nicht falsch. Allerdings stimmt die Aussage nur, wenn man dieses Fleisch auch noch "mager" zubereitet. Früher war auf den gleichen Plakaten auch ein Schweinskotelett abgebildet - für dieses trifft die Aussage nicht zu und wir haben damals die AMA aufgefordert, dieses Werbesujet zu unterlassen. Die Antwort damals war, dass man es nicht mehr verwenden wird (was meines Wissens auch eingehalten wurde, allerdings war die Kampagne da auch schon vorbei, zeitlich betrachtet). Auch die aktuelle Aussage, Fleisch enthält Eiweiss, Vitamine und Mineralstoffe ist nicht falsch und damit zulässig. Dass die ÖstereicherInnen ohnedies zuviel Fleisch essen und in der Regel auch keine Vitamin- bzw Mineralstoffmängel haben und der Fleisch- und Fleischprodukte-Konsum eigentlich verringert werden sollte, ist eine andere Geschichte und muss in der Werbung nicht mitkommuniziert werden. Ich muss daher eine Werbeaussage der aktuellen Kampagne finden, die (fachlich oder im Zusammenhang mit einem Foto der Kampagne oder einem Film), das falsch oder täuschend ist und die zudem nicht als Dichtung "durchgeht".

Eine Aussage der aktuellen Kampagne in einem Radiospot dürfte (so steht es zumindest in den Mails, die mich erreichten) sein, dass Kinder TÄGLICH Fleisch essen müssten. Wie diese Aussage tatsächlich lautet, habe ich bisher aus Zeitgründen noch nicht recherchieren können. Diese Aussage - falls sie tatsächlich so erfolgt wie oben geschrieben - erscheint mir für ein UWG-Verfahren vielversprechend. Eine tägliche Verzehrsempfehlung für Fleisch ist aus den Richtlinien des deutschen Forschungsinstitutes für Kinderernährung jedenfalls nicht ableitbar und diese gelten im deutschen Sprachraum als "State of the Art"-Empfehlungen für Kinder. Wird dies tatsächlich im Spot empfohlen (von der AMA), sehe ich hier eine reale Chancen für ein UWG-Verfahren.

Ich bin seit Montag nach einem zweiwöchigen Urlaub wieder im Büro und kann mich erst jetzt der Sache widmen, werde dies aber in den nächsten Tagen intensiv tun. Ein UWG-Verfahren bedingt, dass WIR beweisen MÜSSEN, dass eine Behauptung falsch ist und dadurch die Werbung irreführend (und nicht die AMA beweisen muss, dass eine Behauptung stimmt bzw die ganze Werbung dh ein spezielles Plakat/Inserat, ein bestimmter Spot nicht irreführend wäre). Die AK verlangt hier schon lange eine Gesetzesänderung, die diese Beweislast umkehrt. Bisher leider ohne Erfolg.

Was wir aber jedenfalls tun, falls keiner der Spots / keines der Plakate/Inserate tatsächlich aussichtsreiche Substanz für eine UWG-Klage bietet: der AMA einen "bösen" Brief schreiben mit dem Appell, seriöser zu werben. Wenn eine UWG-Klage nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann bzw nur zum Teil "gewonnen" wird, ist der (hohe) Mitteleinsatz dafür in Frage zu stellen. Die AK muss mit den Mitgliedsgeldern sorgsam umgehen. Aber je mehr Beschwerden wir über eine bestimmte Werbung haben (konkrete Beschwerde über eine bestimmte Aussage oder ein konkretes Plakat) desto aussichtsreicher ist auch der Weg zu Gericht. Es bedarf uU auch Zeugen, die eidesstattliche Erklärungen abgeben im Verfahren, dass sie sich getäuscht fühlen durch eine Werbung, die am xx.xx.xxxx lief oder durch ein Plakat oder Inserat (mit genauer Angabe, wo und wann man es gesehen hat). Auch diese gilt es zu finden.

Zu einem UWG-Verfahren möchte ich auch noch erwähnen: erreichen wir keine öffentliche Gegendarstellung (dh "gewinnen" wir nur teilweise), bringt ein Verfahren den KonsumentInnen wenig bzw tut den Unternehmen eine gerichtlich erwirkte Unterlassung einzelner Werbeaussagen ohne die Verpflichtung zur Gegendarstellung nicht weh (weil dann die Werbung / Kampagne häufig schon vorbei ist).
 
Ein letzter Tipp noch von mir für Sie:
Wenden Sie sich mit Ihrem Protest doch auch an den Landwirtschaftsminister, denn dort liegt die Zuständigkeit für die AMA.
 
Beste Grüsse

Mag Petra Lehner
AK Wien Abteilung Konsumentenpolitik
A-1040 Wien, Prinz Eugen Straße 20-22
Tel +43 1 501 65 2723
Fax +43 1 501 65 2693
petra.lehner@akwien.at